Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Kirchengemeinde. Es ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben.
Seine Aufgaben sind im Kirchenvermögensgesetz festgelegt. Zu ihnen gehören die Feststellung des Haushaltplans, die Prüfung und Feststellung der Jahrsrechnung, die Führung des Vermögensverzeichnisses und die Wahl des Rendanten, wenn nicht der Bischof diesen bestimmt.
Der Pfarrer ist ein geborenes Mitglied des Kirchenvortandes, alle anderen Kirchenvorstandsmitglieder werden durch Wahl gebildet. Der Kirchenvorstand ist somit ein demokratisch legitimiertes Organ der Mitverantwotung von Laien. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder ist von der Zahl der Gemeindmitglieder abhängig. Gewählt werden kann, wer in der Kirchengemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Wählen kann, wer in der Gemeinde wohnt und am Wahltag mindestene 16 Jahre alt ist.
(Quelle: bistum-hildesheim.de)